Fahrer/-in im Schüler- und Krankenfahrdienst

Für den Einsatz im Schüler- und Krankenfahrdienst ist kein Taxischein erforderlich. Solltest du später einen Taxischein erwerben wollen, übernehmen wir gerne die Kosten dafür.
Fahrer/-in

Für den Taxischein ist seit dem 02.08.2021 keine Ortskenntnisprüfung mehr erforderlich. Außerdem sind wir beim Erwerb des Taxischeins behilflich und übernehmen die Kosten.